Was will man denn hören ausser: "Ich sehe nicht fern und habe keinen Fernseher mehr."GEZ hat geschrieben:Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten.
"Tatsache": Fernseher weg
"aus dem sich eindeutig ergibt": dies kann man doch gar nicht eindeutig belegen, oder?
Ab wann ahnt man denn, dass ich doch fernsehe? Wenn ich den GEZ-Mann vor meiner Haustüre nicht rein lasse? Wird dann jeder strafrechtlich verfolgt?GEZ hat geschrieben: Wer nach dem Abmelden weiterhin Rundfunkgeräte zum Empfang bereithält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 1000 € geahndet wird.
Soll wohl heißen, dass erfahrungsgemäß "ausversehen" schon die ein oder andere Abmeldung verloren gegangen ist...GEZ hat geschrieben:Im Zweifel müssen Sie nachweisen können, dass die Abmeldung der GEZ zugegangen ist.
Und Edith fragt noch, wie das denn mit dem Rechner/Laptop aussieht!? Darüber kann man doch theoretisch auch fernsehen. Wird mir durch den Besitz eines Laptops unterstellt, ich sehe über das Internet fern?