Was tun bei Beschiss im netz?

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_Micha_
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Beitrag von _Micha_ » 18.02.2007, 22:42

Entstandener Schaden sind 17€. Und dem Typen wird das Blut gefrieren, wenn du ihm klar machst, wieviel aus 17€ in einem Verfahren werden kann.
Irgendeinen Schutz muss man ja haben, auch wenn die Streitwerte relativ niedrig sind. Ich kann auch nicht rumgehen und Leuten 20€ aus dem Portemonaie klauen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, da die Leute ja trotzdem zur Arbeit fahren konnten etc..
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Beitrag von Phil-Joe » 18.02.2007, 23:38

Ok ... Aber mehr als Rückzahlung der 17€ wirst kaum verlangen, weil wie gesagt, kein Schaden entsatnden ist. Und Schaden in diesem Sinne ist ja was anderes als das Geld, was gezahlt wurde und wofür meine keine Gegenleistung bekommt. Das ist mehr oder weniger lediglich ´ne Verletzung der vertraglichen Pflichten. Und Schadensersatz, wie gesagt gibt´s dafür nich´. Glaub´s mir.
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Beitrag von _Micha_ » 18.02.2007, 23:40

Naja, ist ja mir Wurscht, wie das heißt. Auf jeden Fall kann er den Käufer rechtlich dazu zwingen, das Geld zu zahlen. Und darum gehts mir. Ist nur die Frage, ob Käufer zweimal Ärger wegen 17 Euro will. Einmal hat er schon und das wird er auch nicht los.
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Beitrag von Gurkenzäpfchen » 18.02.2007, 23:58

Klingt interessant.
Damit könnte ich der Pappnase immerhin schööön fein die Abizeit versalzen :mrgreen:

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Beitrag von _Micha_ » 18.02.2007, 23:58

Endlich mal konkrete Infos, danke. Der Scheißt sich glaub ich dann wirklich in die Hosen. Sich wegen 17 € das Leben schwer zu machen ist einfach selten dämlich.
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Beitrag von Gurkenzäpfchen » 19.02.2007, 00:01

:shock:
Whow! Das kann ja echt heiter für den Menschen werden.
Aufschreiben muss ich mir das ja jetz nich, steht ja alles hier drin

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Beitrag von Phil-Joe » 19.02.2007, 00:09

Wie war das mit den Spatzen und den Kanonen?
Mir wär der Aufwand zu viel. Der hat ´ne Anzeige am Hals, die ihm im Zweifelsfall das Leben schon schwer genug macht, wenn er sich bspw. mal bewerben will. Da macht man sich selbst ja viel zu viel Stress. Außerdem bezweifle ich bei dem Spatzenhirn des Käufers, dass dieser Vollstreckungsbescheid mehr Respekt einflößen wird, als die Anzeige. Zumal es sich auch immer danach richtet, wie der Schuldner gestellt ist. Allenfalls wird, so er denn mal Kohle hat in sein Vermögen vollstreckt bis die Forderung bezahlt ist ... dann ist Ruhe.

Lass es einfach laufen und warte ab, was sich ergibt. Wenn die Polenta bei ihm vor der Tür steht, wird er schon gefügig.
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Beitrag von Gurkenzäpfchen » 19.02.2007, 00:10

Vorladung hat er ja.

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Beitrag von _Micha_ » 19.02.2007, 00:14

Ich denke, er sollte es gleich richtig lernen. Kannst ihm ja den Bescheid mit seinen Folgen androhen. Der wird sowas nie wieder im Leben machen. Setze ihm nochmal ne Zahlungsfrist.
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Beitrag von matti_in » 04.03.2007, 15:57

Hab auch grad nen schönen Fall am werden:

Hab mir ne Jacke gekäuft.
Größenangabe 50 -> passt
bezahlt, angekommen, ausgepackt, offensichtlich alles andere als ne 50, Schild is auch rausgetrennt, das Ding sieht bei mir aus wie n Kommunionsanzug und is eher ne 44 oder 46.
Hab nun mittlerweile das gleiche Teil in 50 von nem Bekannten zum Vergleich bekommen. Folge, da fehlen mehrere cm an den Schultern, den Ärmeln usw.

Habs dem Verkaufsheini gesagt, dass seine Angaben nicht stimmen und überdies die Jacke nicht in gutem Zustand sei, sondern ziemlich hinüber und ich deshalb Rückabwicklung will.

Er hat zugestimmt.

Nach 1,5 Wochen fragte ich, wie denn nun der Status sei, da ich noch keinen Geldzugang auf meinem Konto erhalten habe?
Da kam ne ziemlich stinkige Antwort von ihm und er habe mittlerweile überwiesen.
Jetzt ist wieder eine gute Woche vergangen und er behauptet, die Überweisung sei zu ihm zurückgekommen, da irgendwas mit den Kontodaten nicht stimmt.
Er nannte mir dann genau meine Kontodaten.

Und nun?

Wenn er sich nun darauf hinausredet, er hätte ja versucht zu überweisen, was mach ich dann? (ich stell mir grad den 14ten "fehlgeschlagenen" Überweisungsversuch vor)
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Beitrag von Gurkenzäpfchen » 04.03.2007, 16:28

Also bei mir hat meine Anzeige mittlerweile Wirkung gezeigt - ich hab von den fehlenden 17 Euro immerhin 12 bekommen....wegen der letzten 5 mach ich aber nix mehr - dafür darf mein lieber Betrüger dann die Anzeige behalten

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Beitrag von _Micha_ » 04.03.2007, 18:07

Vielleicht wird das ja ne Ratenzahlung ;)
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Beitrag von Phil-Joe » 05.03.2007, 10:47

matti_in hat geschrieben: Jetzt ist wieder eine gute Woche vergangen und er behauptet, die Überweisung sei zu ihm zurückgekommen, da irgendwas mit den Kontodaten nicht stimmt.
Er nannte mir dann genau meine Kontodaten.

Und nun?

Wenn er sich nun darauf hinausredet, er hätte ja versucht zu überweisen, was mach ich dann?
Also wenn er dir genau nachweisen kann, dass er es versucht hat, sieht es bissl schlecht aus, allerdings kann man das dann wahrscheinlich nur der Bank anlasten, ihn trifft ja keine Schuld. Problem: Hat er dir nur die Kontodaten genannt, oder auch gezeigt - anhand seiner Kontoauszüge - dass er das Geld an dich überwiesen hat. Denn das kann man ja nachweisen. Einfach bspw. bei OnlineBanking ´n Bildschirmfoto machen, da kannst ja alles ablesen. Wenn er zur Not evtl. die Kohle anderweitig transferieren. Das ändert allerdings ja nichts an deinen Ansprüchen, da du ja schon erklärt hast, dass du ´ne Rückabwicklung willst. Von daher besteht dahingehend kaum Anlass zur Sorge.
PS: Schriftverkehr immer schön dokumentieren bzw. wichtiger: aufheben!
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Beitrag von _Micha_ » 05.03.2007, 11:31

Naja, Bildschirmfotos sind nichtssagend.
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Beitrag von matti_in » 05.03.2007, 11:47

er hats mir nur geschrieben.
ich hab bisher keinen scan eines kontoauszugs gesehen.
mal sehen wies weiter geht.
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Beitrag von Phil-Joe » 05.03.2007, 15:37

_Micha_ hat geschrieben:Naja, Bildschirmfotos sind nichtssagend.
Naja Alternative wären lediglich seine Kontoauszüge, auf denen man genau ersehen kann, wie wann wo die Kohle überwiesen wurde. Ich hab das nur gesagt, weil ich das damals bei meinem Sportverein gezeicht hab um zu belegen, dass ich die Kohle geblecht hab. Aber grds. hast leider Recht.
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Beitrag von matti_in » 20.03.2007, 13:11

So, mein neuer Ebay Freund neigt nun dazu sich gar nicht mehr zu melden.
Die Rücküberweisung habe ich immer noch nicht erhalten.
Ich habe ihm nun eine Frist von 1 Woche gesetzt.

Aber nun mal unter uns.
Welche Wege stehen mir denn nun offen um ihm etwas Ärger zu bereiten und mein Geld in Höhe von 85 Euro zurückzuerhalten?

Es geht, wie schon gesagt, um eine Rückabwicklung, da die Lederjacke, die ich bei dem Herrn gekauft habe ziemlich heruntergekommen ist (und nicht nur gebraucht aber sehr gut, wie er sagte) und vor allen Dingen um 2 Nummern kleiner als angegeben.
Somit hat sie also mehrfach nicht die zugesicherten Eigenschaften und er hat mir auch schon der Rückabwicklung zugestimmt.
Nun meldet er sich aber einfach nicht mehr.
Er will es also aussitzen.

Any suggestions?
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Beitrag von robertsmith » 20.03.2007, 13:25

Fristsetzung ist schonmal gut, dann Russen-Inkasso.
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Beitrag von matti_in » 20.03.2007, 13:28

Gut, aber nu mal ernsthaft.
Wie setz ich das durch?
Ich hab ja keinen Titel, mit dem ich bei Moskau Inkasso auftauchen könnte.
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Beitrag von matti_in » 20.03.2007, 14:06

Natürlich habe ich die Jacke noch.
Geld gegen Ware (wie war das nochmal: do ut des, also zug um zug) is mir schon klar.

Hmm, am besten find ich grad den Online-Mahnbescheid.

Hat jemand Erfahrung mit sowas?
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