matti_in hat geschrieben:
Was anderes: Hab ich eigentlich nen Rechtsanspruch auf die Gabel, nachdem er sie mir zu meinen gebotenen Konditionen angeboten hat?
Nope. Sieht schlecht aus. Der Rechtskundige nennt sowas "invitatio ad offerendum" also die Einladung zur Abgabe eines Angebots. Heißt, dass das, was in der Bucht steht lediglich Preisvorschläge sind. Solange da keinerlei Kohle geflossen ist, hast du auch keinen Vertrag und somit keinerlei Rechtsanspruch. Das ist wie, als wenn dir jemand auf dem Wochenendmarkt sagt: "Willste haben?" Du: "Och, klar" Und er:"Sorry nee, hab´s mir anders überlegt."
Kommste nicht gegen an. Anders sähe es aus, wenn einer von euch Kaufmann wäre. Dann wäre gemäß HGB, wenn das Geschäft der Ausübung seines Handelsgeschäftes entspricht, sein mündliches Angebot bindend. Aber das vermute ich eher weniger.
matti_in hat geschrieben:
Und kann ich ihn bei Ebay anscheißen, weil er mir die Gabel außerhalb von Ebay verkaufen wollte?
*Grübel*
Klar. Druff. Solange das Teil in Ebay steht, darf er es eigentlich nicht anderweitig verkaufen. Das steht bei denen, meiner Meinung nach, in den AGB.