Das Recht an meinem eigenem Passbild verloren ?
- GhostY
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Das Recht an meinem eigenem Passbild verloren ?
Ich bin sprachlos. Kommt selten vor.
http://www.telemedicus.info/urteile/Gew ... idrig.html
Das kann doch nicht wahr sein. Da geht man in den Fotoladen, löhnt 20 € für eine CD mit 4 Bildchen und wenn man sein eigenes, teuer gekauftes Bildchen verwenden will macht man sich strafbar.
Um es mal zu verdeutlichen. Sollte ich also mein Passfoto (vor 3 Monaten gemacht) für eine Kontaktanzeige oder hier im Forum einstellen begehe ich einen Rechtsverstoss.
Bald dürfen Passfotos nur noch in konspirativer Umgebung hergezeigt werden. Gleiches müsste ja dann für alle Fotos gelten. Grübel..... So ein gemeinsamer Fotoguckabend muss dann in den Untergrund verlegt werden.
Irgendwas läuft schief......... mit dem Recht usw.
GY
http://www.telemedicus.info/urteile/Gew ... idrig.html
Das kann doch nicht wahr sein. Da geht man in den Fotoladen, löhnt 20 € für eine CD mit 4 Bildchen und wenn man sein eigenes, teuer gekauftes Bildchen verwenden will macht man sich strafbar.
Um es mal zu verdeutlichen. Sollte ich also mein Passfoto (vor 3 Monaten gemacht) für eine Kontaktanzeige oder hier im Forum einstellen begehe ich einen Rechtsverstoss.
Bald dürfen Passfotos nur noch in konspirativer Umgebung hergezeigt werden. Gleiches müsste ja dann für alle Fotos gelten. Grübel..... So ein gemeinsamer Fotoguckabend muss dann in den Untergrund verlegt werden.
Irgendwas läuft schief......... mit dem Recht usw.
GY
Zuletzt geändert von GhostY am 21.06.2009, 16:13, insgesamt 2-mal geändert.
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- guhl
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hmmm... da bin ich gar nicht so sprachlos. als fotograf bist du der urheber der bilder und hast die rechte dran. das ist, wenn ich n baum fotofiere ebenso, wie wenn n fotograf dein gesicht ablichtet. er darfs allerdings nicht einfach ins freak-forum einstellen, weil das deine persönlichkeitsrecht verletzte. folgt schließlich und endlich nur der logik der urheberschaft.
Businesskaschper aka "fürn fuffi mach ich alles" (nur wie lange)
- GhostY
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Das mag ja alles sein, aber logisch nicht. Allerdings heisst das , wenn ich ein Passbild für den Reisepass bestelle, und für den Führerschein benutzen will muss ich den Fotografen um Erlaubnis fragen?guhl hat geschrieben:hmmm... da bin ich gar nicht so sprachlos. als fotograf bist du der urheber der bilder und hast die rechte dran. das ist, wenn ich n baum fotofiere ebenso, wie wenn n fotograf dein gesicht ablichtet. er darfs allerdings nicht einfach ins freak-forum einstellen, weil das deine persönlichkeitsrecht verletzte. folgt schließlich und endlich nur der logik der urheberschaft.
Der Baum hat aber doch meist auch einen Besitzer, ebenso wie mein Gesicht. Ich habe also die Rechte an meinem Gesicht, das Foto ist eine von mir in Auftrag gegebene Dienstleistung. Demnächst verklagt mich der Bäcker weil ich seine Semmel dem Hund gegeben habe, obwohl ich gesagt habe ich esse sie selbst.guhl hat geschrieben:hmmm... da bin ich gar nicht so sprachlos. als fotograf bist du der urheber der bilder und hast die rechte dran. das ist, wenn ich n baum fotofiere ebenso, wie wenn n fotograf dein gesicht ablichtet.
GY
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- guhl
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nö, die abzüge, die du bekommst, sind deine, die darfst du verwenden - zu privaten, nicht gewerblichen zwecken.
du hast eben nur nicht das urheberrecht an dem bild.
dein gesicht wird durch die persönlichkeitsrechte geschützt, das berührt die urheberschafft an einem foto von selbigen nicht. allerdings schützt das persönlichkeitsrecht dich davor, dass das bild zu gewerblichen zwecken vom fotografen verwandt wird.
du hast eben nur nicht das urheberrecht an dem bild.
dein gesicht wird durch die persönlichkeitsrechte geschützt, das berührt die urheberschafft an einem foto von selbigen nicht. allerdings schützt das persönlichkeitsrecht dich davor, dass das bild zu gewerblichen zwecken vom fotografen verwandt wird.
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- helges
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Genau das ist es. Ab einer gewissen Schoepfungshoehe hat halt der Mann/die Frau an der Knipse die Urheberrechte dran.guhl hat geschrieben:du hast eben nur nicht das urheberrecht an dem bild.
Gab uebrigens ein Urteil in dem ein Richter die "Schoepfungshoehe" von einem Pornofilm angezweifelt hatte, dieser somit nicht urheberrechtlich geschuetzt war und somit frei vertrieben werden durfte
- GhostY
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Schöpfungshöhe das Wort gefällt mir. Also habe ich das Recht an meinen Worten, Sätzen usw. Da muss ich mal googeln ob der Google meine Wörter, Sätze usw. in seinen Seiten benutzt. Die Schöpfungshöhe dürfte reichen.helges hat geschrieben:Genau das ist es. Ab einer gewissen Schoepfungshoehe hat halt der Mann/die Frau ......... die Urheberrechte dran.guhl hat geschrieben:du hast eben nur nicht das urheberrecht an dem bild.
Aber mal im Ernst. Es läuft doch was schief wenn ich mit meinem eigenen bezahlten Bild nicht machen kann was ich will. Meine nächsten Passfotos mache ich selbst, und verklage dann das Passamt weil sie mein Bildchen verunstaltet haben (haben sie gemacht)
GY
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- guhl
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Das verstehe ich auch nur halb.
Ich dachte immer, wenn ich dem Schöpfer Geld für die Bilder gebe habe ich damit das Recht damit machen zu können was ich will. Würde der Schöpfer nicht wollen dass seine Bilder veröffentlicht werden bräuchte er sie doch nicht verkaufen...
Und welchen Vorteil hat der Schöpfer, wenn sein Bild NICHT veröffentlicht wird?
GhostY, Edith fragt auch noch ob Du Dich nun endlich vorgestellt hast?
Ich dachte immer, wenn ich dem Schöpfer Geld für die Bilder gebe habe ich damit das Recht damit machen zu können was ich will. Würde der Schöpfer nicht wollen dass seine Bilder veröffentlicht werden bräuchte er sie doch nicht verkaufen...
Und welchen Vorteil hat der Schöpfer, wenn sein Bild NICHT veröffentlicht wird?
GhostY, Edith fragt auch noch ob Du Dich nun endlich vorgestellt hast?
- helges
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Es geht nur darum, dass der Schoeper entscheiden darf wann und wo seine Schoepfung "veroeffentlicht" wird.Bienchen hat geschrieben:Ich dachte immer, wenn ich dem Schöpfer Geld für die Bilder gebe habe ich damit das Recht damit machen zu können was ich will. Würde der Schöpfer nicht wollen dass seine Bilder veröffentlicht werden bräuchte er sie doch nicht verkaufen...
Passbild laeuft nicht unter Veroeffentlichung, Homepage schon.
Wenn Du ein Lied fuer einen Bekannten schreibst und einspielst, hast Du die Urheberrechte daran. Er darf das zuhause und einer begrenzten Anzahl Menschen vorspielen, aber nicht im Radio oder auf oeffentlichen Festen (ausser Du erlaubst es ihm).
Ich darf ja auch eine CD aus der Buecherei ausleihen und diese kopieren, sogar mehrmals und die Kopie verschenken. Aber niemals im Internet veroeffentlichen oder verkaufen. Voraussetzung dafuer ist uebrigens, dass ich keinen Kopierschutz umgehe.
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Und den Rest hat Helge erläutert.
Aber ich würde auch immer davon ausgehen, dass der Fotograf bei Bezahlung der Bilder sämtliche Rechte an mich abtritt. Denn - so weiß ich aus eigener (leidvoller) Erfahrung - ihm entgehen keine neuerlichen Gewinne, der Verlust bleibt eigentlich aus. Verdient hat er schonmal (Bild an Kunden gegeben, Geld bekommen); jetzt muss er beweisen, dass ihm durch die Veröffentlichung des Fotos Geld verlustig gegangen ist.
Zumindest musste ich das nachweisen. Was nicht klappte. Warum hat ein bescheuertes, mitunter mies ausgeleuchtetes Passfoto eigentlich eine Schöpfungshöhe, eine Zeichnung, die mitunter Stunden dauerte aber nicht? Warum muss ich die Schöpfungshöhe nachweisen, einem Knipser glaubt man die aber sofort??
PS:
"Anmerkungen
Das Urteil ist nicht rechtskräftig."
Aber ich würde auch immer davon ausgehen, dass der Fotograf bei Bezahlung der Bilder sämtliche Rechte an mich abtritt. Denn - so weiß ich aus eigener (leidvoller) Erfahrung - ihm entgehen keine neuerlichen Gewinne, der Verlust bleibt eigentlich aus. Verdient hat er schonmal (Bild an Kunden gegeben, Geld bekommen); jetzt muss er beweisen, dass ihm durch die Veröffentlichung des Fotos Geld verlustig gegangen ist.
Zumindest musste ich das nachweisen. Was nicht klappte. Warum hat ein bescheuertes, mitunter mies ausgeleuchtetes Passfoto eigentlich eine Schöpfungshöhe, eine Zeichnung, die mitunter Stunden dauerte aber nicht? Warum muss ich die Schöpfungshöhe nachweisen, einem Knipser glaubt man die aber sofort??
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"Anmerkungen
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Bin ich dein Schöpfer, wenn ich von dir geschossene Bilder veröffentliche?Bienchen hat geschrieben:Darf der Schöpfer dann etwa auch mit dem Bild von mir machen was er will? Zum Beispiel ein Bild von mir ohne meine Erlaubnis veröffentlichen?
Also ehrlich. Das ist doch Rotz! Da kennt sich doch kein normaler Mensch mehr aus!!
PS: @all: Ab sofort möchte ich mit großer Schöpfer angesprochen werden!
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Ich fühle mich durch sowas durchaus angesprochen. Wenn es mich auch nicht grad anspricht, wie du mich ansprichstGurkenzäpfchen hat geschrieben:Weil DU das Bild gemacht hast, bist du URHEBER/SCHÖPFER des Bildes.
Bei Veröffentlichung des Bildes gebührt alle Ehre und Bezahlung dir.
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http://www.dforum.de/fotorecht/fotorecht.htm
Du hältst Dein Recht am Bild.
Persönlichkeitsrecht geht über Urheberschaft.
Es sei denn, Du läufst jemand in der Stadt als Bestandteil einer Atmo-Aufnahme zufällig vor die Linse oder bist eine Person öffentlichen Interesses wie Politclown oder Pop-Äffchen.
Andernfalls macht auch ein mittelmäßiger Anwalt Deinen Gegenüber arm.
Mehr hier:
http://www.slashcam.de/
Du hältst Dein Recht am Bild.
Persönlichkeitsrecht geht über Urheberschaft.
Es sei denn, Du läufst jemand in der Stadt als Bestandteil einer Atmo-Aufnahme zufällig vor die Linse oder bist eine Person öffentlichen Interesses wie Politclown oder Pop-Äffchen.
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Was die Oma noch wußte.....
- guhl
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Hmpf...darf dazu nix schreiben, bin befangen wegen "Omma", aber selbst das ist ja schon eine Meinungsaeusserung - verzwickte Situation.guhl hat geschrieben:urheber bleibt der fotograd und er hat auch die urheberrechte. er darf natürlich deine persönlichkeitsrechte nicht verletzen. das hatten wir alles schon. was willst du uns neues sagen oma?
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